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Alarmstufe II ab 24.11.2021, weiterhin „2G-Regel“ für das Tennisspiel in der Halle, Kontrolle der Nachweise

Liebe HallenspielerInnen,

die sog. Hospitalisierungsinzidenz hat den Wert 6 bereits überschritten, deshalb gilt ab Dienstag, 24. 11. 2021, die sog. „Alarmstufe II“. Für unseren Tennisbetrieb ergibt sich hieraus folgendes:

- Das Spiel in der Tennishalle ist wie bisher weiterhin für vollständig Geimpfte oder für Genesene möglich („2G“).
- Ein zusätzlicher Antigentest („2G+“) ist nach wie vor nicht nötig!

Die bisherige Ausnahmeregelung für die Kinder und Jugendlichen (Vorschulkinder und Schüler) bleibt grundsätzlich gültig, d.h. diese können ohne die Beschränkungen trainieren. Schüler ab 18 fallen jedoch jetzt heraus, für sie gilt die allgemeine Regelung des 2G.

Wichtigste Änderung ist, dass die Regelungen über die Kontrolle der Impf- oder Genesenen-Nachweise nun verschärft wurden: Die Nachweise müssen jeweils mit dem Personalausweis abgeglichen werden, weiterhin muss die Kontrolle der Nachweise, soweit technisch möglich, auf elektronischem Wege erfolgen.

Deshalb hat der Vorstand ab jetzt die laufende Kontrollaufgabe auf den Wirt unserer Gaststätte, Kerim Jahja, übertragen. Es wird nun folgendermaßen verfahren:

- Solange Kerim Jahja oder ein Vertreter in der Gaststätte ist, wird der Haupteingang des Clubhauses geschlossen. Die Tennisspielerinnen und Tennisspieler sollen dann über die Außentreppe und die Terrasse zuerst in die Gaststätte gehen, wo ihre Nachweise elektronisch ausgelesen werden. Danach können sie, nachdem sie sich in die ausgelegte Spielerliste eingetragen haben, mit dem Tennis in der Halle beginnen.

- Außerhalb der Öffnungszeiten der Gaststätte, wenn Kerim oder Vertreter nicht da sind, ist der Haupteingang geöffnet. Die Spieler können nach Eintragung in die Spielerliste unmittelbar in die Halle gehen. Die Spieler überzeugen sich dann gegenseitig vom Vorhandensein der Nachweise, überdies ist wie bisher mit Stichproben zu rechnen.

Wichtig also nach wie vor: Zertifikate und Personalausweis immer dabei haben! Und wenn „der Eingang unten zu ist, obenrum über die Gaststätte gehen und sich dort bei Kerim melden“.

Für diese etwas umständlich anmutende Verfahrensweise bitten wir vielmals um Verständnis. Es ist nach unserer Auffassung die einzig mögliche Weise, den strengen Corona-Vorgaben zur Kontrolle gerecht zu werden.

Herzliche Grüße, bleiben Sie gesund,

Ihr TC Konstanz e.V.

Konstanz, den 24.11.2021

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