Aktuelles

Verschärfung der 2G-Regel“ für das Tennisspiel in der Halle ab 04.12.2021, Kontrolle der Nachweise

Liebe HallenspielerInnen,

wegen der angespannten Pandemielage hat die Landesregierung die Coronaverordnung weiter verschärft.

1. Für uns bedeutet das im Wesentlichen folgendes:

- Für das Spiel in der Tennishalle gilt nun „2G+“. Das heißt, dass weiterhin nur Geimpfte und Genesene spielen dürfen. Diese müssen aber jetzt zusätzlich auch noch einen aktuellen negativen Antigentest (sog. Schnelltest) oder PCR-Test vorlegen.

Von dieser Testpflicht sind aber wiederum Personen mit 2G-Voraussetzungen befreit, die zusätzlich folgende Ausnahmetatbestände erfüllen:

• Personen, die bereits eine „Booster-Impfung“, d.h eine dritte Impfung oder eine zweite Impfung nach vorheriger Genesung vorweisen können, die mindestens 7 Tage alt ist, oder
• Personen, die eine Zweitimpfung vor weniger als 6 Monaten erhalten haben, oder
• Personen, die genesen sind, wenn die Infektion vor weniger als 3 Monaten erfolgte.

- Die bisherige Ausnahmeregelung für die Kinder und Jugendlichen (Vorschulkinder und Schüler), wonach sie ohne diese Beschränkungen trainieren können, gilt zwar weiter, aber jetzt nicht mehr in den Schulferien; hier gilt dann auch für diese die allgemeine Regelung wie oben dargestellt.

2. Zu den Kontrollen:

Die Einführung von 2G mit Testpflicht und den Ausnahmen von der Testpflicht macht die Kontrollaufgabe für unseren Verein noch schwieriger und komplizierter. Es müssen nun grundsätzlich alle Spieler überprüft werden, Stichproben reichen nicht mehr aus. Wir wollen hier folgendermaßen vorgehen:

• Um denjenigen Spielerinnen und Spielern, die die 2G-Voraussetzungen und einen Ausnahmetatbestand zur Testpflicht erfüllen, wiederholte Kontrollen zu ersparen, sollen diese bei ihrer ersten Kontrolle in eine „Spiel-Berechtigungsliste“ eingetragen werden. Sie können dann zukünftig ohne weitere Kontrolle spielen, solange ihr Ausnahmetatbestand besteht.

• Die Spielerinnen und Spieler, die zwar 2G erfüllen, aber keinen Ausnahmetabestand besitzen, müssen jedes Mal einen aktuellen negativen Test vorlegen.

Zum Schnelltest (siehe § 5 Absatz 5 Corona-Verordnung) gilt folgendes:
Die Spieler können einen Schnelltest, der von einer offiziellen Teststelle bestätigt ist, vorlegen. Sie können auch einen negativen Test von einer aktuellen betrieblichen Testung an einer Arbeitsstelle mitbringen.
Möglich ist aber auch, dass sie selber einen neuen Testkit zum TC mitbringen und die Testung hier unter Aufsicht einer vom TC beauftragten Person selbst durchführen. In diesem Fall sollten sie 20 – 30 Min. vor Spielbeginn in den Verein kommen.

Der TC selbst kann leider keine Testkits vorhalten.

3. Durchführung des Kontrollverfahrens:

Um das Kontrollverfahren zu gewährleisten, haben wir folgende Vorgehensweise vorgesehen, die von allen bitte einzuhalten ist (ausgenommen Schüler außerhalb der Ferien, s.o.):

 Unser Wirt Kerim Jahja ist jeweils von ca. 8 Uhr bis 22 Uhr (Dienstag ggf. kürzer) anwesend, wobei dann die Eingangstüre zum Clubhaus geschlossen ist. Dann bitte über die Terrasse zu Kerim in die Gaststätte gehen. Dieser oder ein Vertreter wird dann gerne die Corona-Kontrolle vornehmen und ggf. die Spieler in die Spielberechtigungsliste eintragen.

 Falls ausnahmsweise Kerim oder ein Vertreter gerade nicht da sind, dann sind die Spieler verpflichtet, sich gegenseitig selbst zu vergewissern, dass die o.g. Voraussetzungen (2G, Test oder Booster) bei allen Mitspielern vorliegen. Die Eintragung in die Spielberechtigungsliste kann dann nach dem Spiel oder bei einem späteren Spiel erfolgen.

Zusammenfassung zur Kontrolle:
• Ohne 2G kein Spiel möglich!
• Wenn ein Ausnahmetatbestand vorliegt, kein Test nötig. Dann Eintragung des Spielers in Spielberechtigungsliste und keine Kontrolle mehr.
• Ohne Ausnahmetatbestände jedes Mal Schnelltest nötig.
• Schnelltest durch offizielle Test-Stelle oder im TC unter Aufsicht (dann Testkit mitbringen)
• Kontrolle und Test durch Wirt Kerim oder Vertreter in Gaststätte; wenn Kerim oder Vertreter ausnahmsweise nicht anwesend sind, gegenseitige Kontrolle durch Spieler.

Für dieses mittlerweile doch recht aufwändige und komplizierte Corona-Prozedere, das auch uns als Vorstand an unsere Grenzen bringt, bitten wir Sie alle ganz herzlich um ihr Verständnis!

4. Sonstige Hinweise:
Angesichts der doch recht schwierigen Corona-Lage möchten wir an dieser Stelle gerne noch an die allgemeinen Schutzregeln erinnern:

Außer unmittelbar auf dem Tennisplatz gilt überall im Clubhaus Maskenpflicht und das Abstandsgebot, wir bitten dies zu beachten.

Den Spielerinnen und Spielern, die sich immer in die vor dem Halleneingang ausgelegte Spielerliste eintragen, möchten wir herzlich danken! Diejenigen, die es ab und an vergessen, möchten wir bitten, doch immer daran zu denken! Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Liste zu führen; sie soll den Gesundheitsbehörden ggf. zur Nachverfolgung dienen.

Und ein Letztes: Liebe Tennisspielerinnen und -spieler, bitte vergesst nicht, die Halle immer wieder an den Giebelseiten zu lüften. So ein Coronavirus hasst nämlich nichts mehr als frische Luft!

Viele Grüße und eine schöne Adventszeit!

Herzliche Grüße, bleiben Sie gesund,

Ihr TC Konstanz e.V.

Konstanz, den 04.12..2021

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